Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es hat weniger Bürokratie gebracht als von vielen befürchtet – aber es hat die Anforderungen an Transparenz deutlich erhöht. Hier das Wesentliche für eine gewöhnliche KMU-Website.
1. Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht
Und zwar eine, die zu Ihrer Website passt. Ein aus dem Netz kopierter Text, der Dienste nennt, die Sie gar nicht einsetzen, ist schlimmer als keiner: Er dokumentiert, dass niemand hingeschaut hat. Was drinstehen muss: wer verantwortlich ist, welche Daten Sie bearbeiten, wozu, wie lange Sie sie aufbewahren, an wen sie gehen, und wie man Auskunft verlangt.
2. Kontaktformulare sind Datenbearbeitung
Name, E-Mail-Adresse und Nachricht sind Personendaten. Sie brauchen dafür keine Einwilligung – die Bearbeitung ist zur Beantwortung der Anfrage nötig – aber Sie müssen sie erwähnen und dürfen sie nicht endlos aufbewahren. Eine schlichte Regel wie „Anfragen werden nach Abschluss der Bearbeitung gelöscht" reicht, wenn Sie sich daran halten.
3. Auskunftsrecht heisst: jemand kann anrufen
Jede Person kann verlangen zu erfahren, welche Daten Sie über sie bearbeiten – kostenlos und in der Regel innert 30 Tagen. Das ist bei einer kleinen Website selten ein Problem, aber Sie sollten wissen, wo diese Daten liegen: im Postfach, im CRM, im Kontaktformular-Portal, im Backup.
4. Wo Ihre Daten liegen, ist eine Angabe wert
Wenn Ihre Website und Ihre Formulardaten auf Schweizer Servern liegen, schreiben Sie es hin. Es ist eine gesetzliche Transparenzangabe – und gleichzeitig ein Verkaufsargument.
5. Externe Dienste sind der eigentliche Knackpunkt
Schriften von einem fremden Server, ein eingebettetes Kartenmodul, ein Videoplayer, ein Analyse-Tool, ein Bewertungs-Widget: Jedes davon überträgt Daten Ihrer Besucher an Dritte, oft ins Ausland. Jedes davon gehört in die Datenschutzerklärung. Der einfachste Weg, sich Arbeit zu sparen, ist deshalb, weniger davon einzubauen.
Und der Unterschied zur DSGVO?
Das Schweizer Recht ist an mehreren Stellen weniger streng als die europäische DSGVO – insbesondere verlangt es für gewöhnliche Reichweitenmessung nicht dieselbe vorgängige Einwilligung. Sobald Sie sich aber gezielt an Kundschaft in der EU richten, kann die DSGVO zusätzlich gelten. Für einen regional tätigen Betrieb ist das meist kein Thema, für einen Onlineshop mit Versand nach Deutschland sehr wohl.
Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei heiklen Konstellationen – Gesundheitsdaten, Bewerbungen, grosse Kundendatenbanken – lohnt sich der Gang zur Fachperson.
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